Freitag, 24. Januar 2014

Niesgesetze und ein Knutschpass

Ich habe geniest, um 15:33 Uhr. Laut Niesgesetz heißt das, eine Entschuldigung folgt. Wie, ihr kennt das Niesgesetz nicht? Naja, es war auch "only for Girls" und der Renner bei uns in der 8. Klasse. Immer wenn jemand geniest hat, wurde das Niesgesetz herausgezogen. Ein gefaltetes DIN A4 Blatt auf dem für jede halbe Stunde des Tages mit einer anderen Vorhersage die Sehnsüchte und Ängste der kleinen Mädchen befeuert wurde: "Er verheimlicht dir etwas", "Es wird geschehen", "Er hat Sehnsucht nach dir" oder auch "Dein Freund hat eine andere". Wenn das eigene Herz noch ein kleiner flatternder Kolibri ist, dann mag man an so etwas glauben. Insgeheim weiß man, das ist doch Blödsinn, aber irgendwo sitzt dann doch das kleine Kind in uns, das ein wenig daran glaubt. 

Deshalb glaub ich auch noch daran, dass jemand an mich denkt, wenn die Uhrzeiger übereinander stehen, oder es etwa 22:22 Uhr ist. Auch bei Schluckauf versuche ich manchmal den Namen einiger Personen zu sagen, die gerade an mich denken könnte - denn der Schluckauf ist vorbei, wenn man den Namen der Person sagt, die gerade an einen denkt. Als ich 14 Jahre war, habe ich am liebsten zwischen 9:31-10:00 geniest: "Ein blondhaariger denkt an dich." Den Namen dieses blondhaarigen habe ich dann auch in meinen Knutschpass eingetragen. Der war natürlich auch nur für Mädchen und musste immer bei mir getragen werden. Und wenn ich alle Punkte des Knutschpasses eingehalten hätte, hätte mir dieser Junge nach zehn Tagen gesagt, dass er mich liebt. Hmm... hat er nicht, muss wohl irgendwas falsch gemacht haben.

Menschen brauchen eben Hoffnung, den Glauben an etwas, dass man nicht beeinflussen kann. Wenn wir mit unseren Gedanken und Sorgen in den Seilen hängen, suchen wir nach einem Anker. Einige finden ihn in ihrer Religion, sie beten, wenn sie Hilfe brauchen, suchen Antworten in der Bibel. Andere haben ihre Ideologie, sei es eine politische oder auch die des Veganismus - und manche 14-jährige Mädchen haben eben das Niesgesetz. 



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen